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München, 13.09.2007:
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Die Abgeltungssteuer kommt – was machen Sie?


Timm Wiebe
Fachwirt für
Finanzberatung
(IHK)
Schon heute müssen Zinserträge und Dividenden (nach dem Halbeinkünfteverfahren), die über dem Sparerfreibetrag (750 EUR + 51 EUR Werbekostenpauschale bei Ledigen, bei Verheirateten jeweils das Doppelte) liegen, jährlich versteuert werden.

Ab dem 01.01.2009 gilt dies auch für Kursgewinne, die bisher noch steuerfrei waren, wenn die zugehörigen Anteile länger als ein Jahr gehalten wurden. Die Erträge werden dann pauschal mit 25% besteuert. Einen Bestandsschutz gibt es für Anlagen, die vor dem 31.12.2008 getätigt werden.

Es gilt daher, das Depot optimal auf die neue Situation auszurichten. Da nach aktuellem Stand auch Sparpläne unter die Besteuerung fallen werden, sollten zudem bei der zukünftigen Strategie auch Alternativen in Betracht gezogen werden.

Wir helfen Ihnen gerne Ihr Depot 'fit' für die Abgeltungssteuer zu machen und entwickeln mit Ihnen Strategien für die weitere Vermögensplanung. Sprechen Sie uns bitte einfach an.


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