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Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) mehr Rechte für Verbraucher
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Timm Wiebe
Fachwirt für
Finanzberatung
(IHK)
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Justizministerin Brigitte Zypries hat einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorgelegt. Das VVG regelt alle wichtigen Bereiche zwischen dem Kunden und der Versicherung, also z.B. welche Überschüsse der Kunde bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung bekommt, und was passiert, wenn der Versicherte gegen seine Angabepflichten verstoßen hat. Die Reform soll 2008 in Kraft treten. Unter anderem sollen die Versicherungen dann auch die Kunden an den stillen Reserven beteiligen und bei Kündigung des Vertrages einen höheren Rückkaufswert zahlen.
Reform des VVG ein Kommentar:
Mehr als zwei Jahre hatte eine Kommission gearbeitet, um Vorschläge zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes zu erarbeiten. Viele Ideen und ein paar Millionen Euro später wurde das Projekt eingestellt und die Reform auf Eis gelegt. Nun, ein paar Monate später, kommt aus dem Justizministerium doch noch ein Gesetzentwurf, der noch über die Empfehlungen der Kommission hinausgeht. So sollen z.B. die Kunden in Zukunft sogar an einem Teil der Überschüsse beteiligt werden, die aus den stillen Reserven kommen. Auch wenn einige Versicherungen das Spiel mit den stillen Reserven sicher übertreiben, sind Reserven nun einmal für Notfälle da. Kaum vorstellbar, dass es beim Abschwung der Aktien- UND der Anleihenmärkte ab 2001 nur bei der Pleite eines Lebensversicherers geblieben wäre, wenn nicht zum Teil erhebliche stille Reserven gehoben worden wären. Sehr fraglich, ob sich der Verbraucher gefreut hätte, wenn er zwar ein Jahr zuvor höhere Überschüsse aus den Reserven bekommen hätte, ihm wegen erfolgter Insolvenz seines Versicherers aber in den nächsten 30 Jahren nur der Garantiezins gutgeschrieben wird.
Es ist sogar fraglich, ob es diesen Garantiezins für zukünftige Verträge noch geben wird. Durch eine Beteiligung der Versicherten an stillen Reserven, die erst einmal nur in der Bilanz, also auf dem Papier stehen, verbunden mit der (an sich nachvollziehbaren) Verpflichtung für die Versicherungen im neuen VVG, den Kunden bei Kündigung einen höheren Rückkaufswert zu zahlen, wird das Anlageverhalten der Gesellschaften massiv beeinflussen. Als Konsequenz werden erhebliche Mittel kurzfristig und damit gering verzinst angelegt werden müssen, um den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Damit lässt sich allerdings sicher kein Garantiezins in der jetzigen Höhe erwirtschaften. Die schon vorhandene Tendenz, das Anlagerisiko z.B. durch fondsgebundene Produkte auf den Kunden zu übertragen, wird massiv zunehmen. Dies kann für einige sinnvoll sein und nicht ohne Grund empfehlen wir unseren Kunden wegen der Renditechancen schon seit langem Fondspolicen und die von britischen Gesellschaften. Die Praxis zeigt aber auch, dass nicht jeder Kunde damit glücklich ist und lieber zu einer deutschen Gesellschaft mit Garantiezins, niedrigeren Überschüssen und stillen Reserven geht. Heute hat er selber die Wahl ob es ihm im Sinne des Verbraucherschutzes besser geht, wenn diese Wahlmöglichkeiten infolge gesetzlicher Reglementierung geringer ausfallen, ist doch sehr fragwürdig.
Die Reform sieht (von Verbraucherschützern wohlwollend betrachtet) unter anderem auch das Ende des so genannten Policenmodells vor, also der Praxis, das dem Kunden die Versicherungsbedingungen erst mit Zusendung der Police, also zeitlich nach dem Antrag, ausgehändigt werden müssen. Nun soll er sie zusammen mit dem Antrag bekommen. Ob dadurch die Anzahl der Menschen zunimmt, die sich durch diese spannende Lektüre kämpfen? Wohl kaum, denn diejenigen, die es wirklich interessiert, lassen sich auch heute schon die Bedingungen aushändigen. Den anderen sollte der Berater in vernünftigem Maß erklärt haben, was drin steht. Welches Maß an Aufklärung für ihn ausreicht, kann und muss jeder Kunde selbst entscheiden und im Zweifelsfall den Berater wechseln. Dennoch gehört zu einer Beratung auch immer ein gewisses Vertrauen. Damit dies auch gerechtfertigt ist, sollten sich die zuständigen Ministerien endlich um die Umsetzung der EU-Richtlinie für Versicherungsvermittler kümmern. Hier werden Ausbildung, Qualifikation und zum Teil Aufklärungspflichten festgelegt. Wenn dies in einem ausgewogenen Verhältnis passiert, so dass auch freie Finanzdienstleister im Vergleich zu den großen Gesellschaften und Vertrieben gestärkt werden, profitiert der gesamte Markt und am Ende auch der Verbraucher, der durch seine Wahl entscheidet, wem er sein Vertrauen schenkt. Bereits 2003 wurde diese Richtlinie auf EU-Ebene verabschiedet, bis zum 31.01.2005 hätte sie eigentlich in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Wenn man sich darauf konzentrieren würde, wäre dem Image der gesamten Branche geholfen und so manche Regelung im kleinsten Detail unnötig.
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