Bürogemeinschaft
XAVER ARNOLD & TIMM WIEBE
Versicherungen und Vermögensbetreuung
München, 05.11.2005:
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31. Dezember – Stichtag für die Kündigung von Versicherungsverträgen


Timm Wiebe
Fachwirt für
Finanzberatung
(IHK)
Bei vielen Versicherungsverträgen entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, so dass auch viele Verträge zum Stichtag 31.12. gekündigt werden können.

Wenn Sie die Kündigungsfrist dafür schon verpasst haben (in vielen Fällen beträgt sie drei Monate), können Sie eventuell trotzdem den Anbieter wechseln. Dies ist dann möglich, wenn eine Beitragsänderung stattgefunden hat, ohne dass sich die Leistungen erhöht haben. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der Änderung.

Sie können sich so viel Geld sparen bzw. bessere Leistungen erhalten. Dies gilt nicht nur bei Sach-, sondern auch bei vielen Krankenversicherungen. Gerade hier sollte jedoch ein Wechsel sorgsam überdacht werden, da eine Reihe von Faktoren (Altersrückstellungen, Eintrittsalter, Gesundheitszustand usw.) zu berücksichtigen sind.
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