Bürogemeinschaft
XAVER ARNOLD & TIMM WIEBE
Versicherungen und Vermögensbetreuung
München, 29.07.2005:
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Lebensversicherungen zu größerer Transparenz verpflichtet


Timm Wiebe
Fachwirt für
Finanzberatung
(IHK)
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.07.05 müssen die Gesellschaften bei ihren Kapitalbildenden Lebensversicherungen bis spätestens Ende 2007 neue Maßstäbe in der Transparenz ihrer Verträge berücksichtigen. Der Kunde soll in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob er angemessen an den Überschüssen beteiligt worden ist. Daher werden die Versicherer zur Aufdeckung der tatsächlich erwirtschafteten Gewinne, inklusive der "stillen Reserven" gezwungen. Eine weitere Folge kann sein, dass die Gesellschaften dann ausweisen müssen, welcher Anteil des Beitrags für Kosten verwendet wird und welcher Betrag schließlich zur Anlage kommt.
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